Olav Gutting, MdB: "Das Fortbestehen der Zoos darf nicht gefährdet werden." |
Landesfachausschuss für Umwelt- und Energiepolitik der CDU Baden-Württemberg setzt sich für die Zoos Text und Bilder: BNA |
Der Landesfachausschuss für Umwelt- und Energiepolitik der CDU Baden-Württemberg hatte vor kurzem zu einem Fachgespräch mit dem Titel "Zukunft der Zoos" in den Zoologischen Garten nach Karlsruhe geladen. An diesem Gespräch nahmen u.a. die Zoodirektoren aus Stuttgart, Karlsruhe und Heidelberg sowie die Wildparkbetreiber aus Bad Mergentheim und Schwaigern teil. Der Vorsitzende des Landesfachausschusses und Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen, Olav Gutting, warnte davor, dass das Fortbestehen der Zoos gefährdet werde, wenn die neuen Auflagen des Säugetiergutachtens durch die Zoos umgesetzt werden müssten. Der Präsident des Verbandes Deutscher Zoodirektoren (VDZ), Theo Pagel, bat um politische Unterstützung. Diese hat Gutting zugesagt. Bevor das Fachgespräch begann, führte die Karlsruher Zoodirektorin Dr. Gisela von Hegel die Teilnehmer durch den Zoologischen Garten und sprach während des Rundgangs die Problematik des neuen Säugetiergutachtens an. |
Bild 1: Die Karlsruher Zoodirektorin, Frau Dr. Gisela von Hegel, bei der Begrüßung der Teilnehmer des LfA |
Bild 2: Olav Gutting im Gespräch mit Frau Dr. von Hegel, VDZ-Präsident Theo Pagel und Prof. Dr. Thomas Richter |
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Bild 3: Gespräche des LfA vor den Tiergehegen |
Bild 4: Frau Dr. von Hegel bei den Erläuterungen |
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Bild 5: Teilnehmer des LfA vor dem Elefantengehege |
Bild 6: LfA-Vorsitzender Olav Gutting, MdB vor dem Elefantengehege |
In einer ausführlichen Dokumentation erläuterte der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Zoodirektoren, Dr. Peter Dollinger, anschließend eindrucksvoll und eingängig die Vorgehensweise bei der Überarbeitung des Säugetiergutachtens, das federführend vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit 2010 in Arbeit ist. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte eine Sachverständigengruppe aus Tier- und Naturschutzverbänden, Amtstierärzten, Zoodirektoren, Vertretern des Ministeriums und vier unabhängigen Gutachtern im Juli 2010 einberufen. Ziel war die Überarbeitung des 1995 bestehenden Säugetiergutachtens bis zum Jahr 2012. Der VDZ-Geschäftsführer Peter Dollinger bemängelte, dass innerhalb der Sachverständigengruppe kein Konsens gefunden werden konnte und überzogene Forderungen einiger Tierschutzorganisationen, wie beispielsweise des Bundes gegen Missbrauch der Tiere, des Deutschen Tierschutzbundes oder animal public, dazu führten, dass eine Haltung von Elefanten, Meeressäugern, Landraubtieren (Bären), Unpaarhufern (Nashörner), Paarhufern (Giraffen) und Primaten (Menschenaffen) nur noch ganz wenigen Zoos möglich wäre. Mit neuen Angaben zu den Gehegegrößen würde die Existenz der Zoos gefährdet. Ein Konsens sei nicht in Sicht, so die Zoovertreter. Wenn man die im Gutachten gestellten Anforderungen erfüllen wolle, müssten Millionen von Euros investiert werden. Die Zoos würden aber bereits den hohen Tier- und Artenschutzanforderungen entsprechen, führten Pagel und Dollinger aus. "Leider wollen einige wenige Tierschützer bestimmte Wildtierarten aus den Zoos verbannen", so Dollinger. |
Bild 7: VDZ-Geschäftsführer Dr. Peter Dollinger bei seiner Power-Point-Präsentation zum Stand des Säugetiergutachtens |
Bild 8: Prof. Dr. Paul Laufs bei der Diskussion |
Nach einem zweistündigen Gespräch mit den Zoodirektoren fasste der Vorsitzende des Landesfachausschusses Olav Gutting MdB zusammen, dass bei einigen Wildtierarten die Anforderungen überzogen seien. Damit haben die Zoos nun ein Problem, das kaum gelöst werden könne. Zoologische Einrichtungen nehmen wichtige Aufgaben in der Umweltbildung wahr und die Zoos im Land haben in den letzten Jahren viel investiert. Der CDU-Bundestagsabgeordnete sicherte dem Verband Deutscher Zoodirektoren zu, dass er sich dafür einsetzen werde, dass für die Zoos in Baden-Württemberg (jährlich 7 Mio. Besucher) und bundesweit (jährlich 40 Mio. Besucher) keine unerfüllbaren Haltungskriterien im Säugetiergutachten festgeschrieben werden dürfen. |