Informationen zum Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz

Aktuelle Informationen zum Thema Sachkunde und zu Fort- und Weiterbildungsseminaren des BNA finden Sie unter: www.bna-sachkunde.de

 

Was ist Sachkunde?
Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere hält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere. Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem, "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."

 

Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?
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Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
- Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild- und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
- Der gewerbsmäßige Handel
- Gewerbsmäßige Züchter und Halter
- Wer Tiere zur Schau stellt

 

Was bedeutet "gewerbsmäßig"?
Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.

Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:

  • Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.

  • Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
    1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
    2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgröße gehalten werden und/oder
    3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.

  • Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr 2000 EUR jährlich zu erwarten ist.

 

Wo kann man den Sachkundenachweis ablegen?
Die Sachkundenachweise für die Fachbereiche 

  • Aquaristik - Süßwasser 
  • Kleinsäuger 
  • Terraristik
  • Vögel
  • exotische Kleinsäuger
  • Kaltwasserfische & Teich
  • Meerwasser-Aquaristik

können Sie im Rahmen eines dreitägigen Seminars mit anschließender theoretischer und praktischer Prüfung (die praktische Prüfung findet unter Aufsicht eines Amtsveterinärs statt) in unserer Geschäftsstelle ablegen.

 

Wir stehen Ihnen gerne für alle Fragen rund um den Sachkundenachweis nach § 11 des Tierschutzgesetzes zur Verfügung!

Bitte wenden Sie sich an unsere Geschäftsstelle und besuchen Sie unsere Webseite zum Thema Sachkundenachweis: www.bna-sachkunde.de

 

 

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