Gebietsfremde und invasive Arten

Durch menschliche Einflüsse wurden und werden viele Tier- und Pflanzenarten, die ursprünglich nicht in Europa heimisch sind, hierher verbracht. Dies kann absichtlich geschehen, wie durch den Import von Pflanzen und Tieren für den Gartenbau, die Heimtierhaltung oder als Nahrungsmittel.  Aber auch eine unabsichtliche Verschleppung beispielsweise in Ballastwasser von Schiffen, als Anheftungen am Schiffsrumpf, in Containern oder durch Schienen- und Straßenverkehr im Rahmen des Güterverkehrs kann dazu beitragen, das gebietsfremde Arten nach Europa gelangen.

Zumeist können sich diese Arten aufgrund der klimatischen Bedingungen in Europa nicht dauerhaft etablieren. Einigen ist dies jedoch bereits gelungen und aufgrund des Klimawandels ist dies für weitere Arten nicht auszuschließen. Kommt es durch die Etablierung gebietsfremder Arten zu negativen Auswirkungen für  heimische Ökosysteme, der Landwirtschaft oder den Menschen, spricht man von invasiven Arten. Als Beispiel können hier amerikanische Flusskrebse genannt werden, die teilweise aus Fischereigründen bewusst ausgesetzt wurden. Die Krebse haben sich in den europäischen Flüssen ausgebreitet – dabei haben sie auch die Krebspest eingeschleppt, gegen die sie selbst immun sind, jedoch nicht die europäischen Flusskrebse. Die heimischen Arten verenden an der Krebspest und die eingeschleppten Arten nutzen die freigewordenen ökologischen Nischen und breiten sich immer weiter aus.

EU-Vorgaben zum Umgang mit invasiven Arten

Seit 2015 regelt eine EU-Verordnung den Umgang mit (potenziell) invasiven Arten mit dem Ziel, die unabsichtliche Ein- und Ausbringung solcher Arten zum Schutz der biologischen Vielfalt zu verhindern. Im Rahmen der EU-Verordnung wird durch Experten regelmäßig eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung – die sogenannte „Unionsliste“ - erstellt, auf der diejenigen Tier- und Pflanzenarten aufgeführt sind, die besonderen Einschränkungen unterliegen.  Zu diesen Einschränkungen gehören, dass die Arten der Unionsliste

  • nicht vorsätzlich in die Europäische Union eingeführt werden dürfen
  • nur weiterhin in menschlicher Obhut gehalten werden dürfen, wenn sie vor Aufnahme in die Unionsliste gepflegt wurden. Dann dürfen diese Tiere bis an ihr natürliches Lebensende gehalten werden.
  • einem Vermarktungs-, Vermehrungs- und Transportverbots unterliegen
  • ausbruchsicher untergebracht sein müssen und nicht in die Umwelt freigesetzt werden dürfen

Anders als bei Heimtieren müssen jedoch diejenigen Pflanzenarten, die auf der Unionsliste stehen, umgehend fachgerecht entsorgt werden, beispielsweise in einen fest verschlossenen Beutel im Hausmüll.

Gebietsfremde Arten als Heimtiere – Präventionsmaßnahmen gegen das unabsichtliche Entweichen

Viele Heimtiere sind ursprünglich nicht in Europa heimisch – ob der australische Wellensittich, das südamerikanische Meerschweinchen, der afrikanische Buntbarsch oder der asiatische Gecko.  In Deutschland verbieten bereits das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz das vorsätzliche Aussetzen von Heimtieren in die Umwelt. Da sich jedoch auch Heimtiere in Europa etablieren könnten, die unabsichtlich aus Haltungen entwichen sind, gilt es, dies zu verhindern. Welche Maßnahmen für die unterschiedlichen Heimtiergruppen bestmöglich geeignet sind, ist in den hier bereitgestellten Informationsmaterialien zusammengefasst, die zum kostenlosen Download zur Verfügung stehen. Interessierte – ob aus Vereinen und Verbänden, Behörden, Natur- und Artenschutzorganisationen – sind eingeladen, diese Flyer im Rahmen ihrer Aktivitäten zu nutzen und zur Aufklärung wie auch Prävention beizutragen.


Zum Download der Flyer im Format DIN A4 bitte auf die Bilder klicken.
Links für den Download im Format DIN Lang finden Sie unterhalb der Bilder.

 

 Flyer im Format DIN Lang  Flyer im Format DIN Lang  Flyer im Format DIN Lang
 
 Flyer im Format DIN Lang  Flyer im Format DIN Lang  Flyer im Format DIN Lang
 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.