Wichtige Informationen für die Bezieher von Artenschutzkennzeichen


Kennzeichnung mit geschlossenen Ringen nach der BArtSchV: 
Betrifft bzw. gilt für alle Vogelarten, die in der Anlage 6 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind (Link).

 

Kennzeichnung mit offenen Ringen nach der BArtSchV:
Die Kennzeichnung mit offenen Ringen für gezüchtete Exemplare von kennzeichnungspflichtige Vogelarten i.S.d. Anlage 6 darf nur vorgenommen werden, wenn dies vorher mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgeklärt wurde. 
Ohne behördliche Genehmigung darf eine Kennzeichnung mit offenen Ringen nicht vorgenommen werden. Für die Verwendung von offenen Ringen ist ausschließlich der Tierhalter verantwortlich. 
Gleiches gilt im Übrigen für die Kennzeichnung mit Transpondern.

 

Kennzeichnung mit einem (Mini-)Transponder ID 162 (MINI) nach der BArtSchV:
Wenn von einer geschlossenen Beringung abgesehen werden soll, bedarf dies einer Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde. Erst danach kann eine Kennzeichnung mittels Transponder vorgenommen werden.
Der Minitransponder stellt eine deutliche Verbesserung bei der Kennzeichnung und Nachweiserbringung insbesondere bei Papageienvögeln und Reptilien dar. Die Implantation eines Mikrochips sollte nur von einem erfahrenen Tierarzt vorgenommen werden.

Das jeweils aktuelle Bestellformular finden Sie hier.

 

Was müssen Vogelhalter nach der Aufhebung der Psittakose-Verordnung beachten?
Der BNA empfiehlt allen Haltern und Züchtern von Psittaciden, die nicht in der Anlage 6 der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführt sind, eine freiwillige Kennzeichnung und Buchführung vorzunehmen.
Der BNA bietet allen Vogelhaltern über seinen Ringlieferanten www.vogelringe.net individuelle Kennzeichen/Vogelringe für nicht kennzeichnungspflichtige Vogelarten an.

 

Informationen zu Lieferung und Zahlung:
Die Auslieferung der Sendung erfolgt per Rechnung (a) oder per Bankeinzugsverfahren (b).
(a) Der Rechnungsbetrag muss innerhalb von 10 Tagen bezahlt sein. Ist bis dahin keine Zahlung eingegangen, erfolgt eine gebührenpflichtige Mahnung.
(b) Bei Zahlung per Bankeinzug erfolgt die Abbuchung sofort nach Bestelleingang.

Bei öffentlichen Einrichtungen erfolgt der Versand per Einschreiben und Rechnung.

Ringbestellungen, die beim BNA eingegangen sind, werden unverzüglich bearbeitet und ausgeliefert.
Die Auslieferung der Artenschutzringe für das nächste Zuchtjahr erfolgt zum Jahresbeginn.
Eine Nachforschung bezüglich ausgelieferter Briefsendungen ist nur bei der Versendung eines Einschreibens möglich.
Beim Bankeinzugsverfahren erfolgt die Zusendung als Brief und der Ringbezieher haftet bei eventuellem Verlust der Sendung selbst.
Fehlerhafte und nicht sorgfältig ausgefüllte Bestellformulare können nicht bearbeitet werden.

 

Nichtabnahme der Lieferung
Wird die Annahme der Sendung verweigert oder die Sendung nicht abgeholt, erfolgt automatisch eine zweite Zusendung. Dabei müssen wir eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr und den nochmaligen Versand in Rechnung stellen. Wird die Lieferung wiederum nicht angenommen, wird die Angelegenheit einem Rechtsanwalt übergeben.

 

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.